Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt und benötigen Unterstützung bei der Abwicklung des Schadens? 

Als erfahrene Anwältin für Verkehrsrecht in Oberhausen stehe ich Ihnen gerne zur Seite

Es kann schwierig sein, nach einem Unfall Ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen, weil die Unfallbeteiligten oft die Ansicht vertreten, dass jeweils die andere Seite für den Unfall verantwortlich sei.

Nach einem Unfall haben Sie Anspruch auf verschiedene Entschädigungen gegen die Unfallverursacher:innen, wie z.B. die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs oder den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall bei einem Totalschaden. Außerdem haben Sie Anspruch auf eine Wertminderung, die durch die Reparatur entsteht, sowie auf Kosten für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Wenn Sie durch den Unfall verletzt wurden, steht Ihnen auch Schmerzensgeld zu. Die Höhe des Schmerzensgelds hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. den Umständen des Unfalls und Ihren persönlichen Umständen. Ein Rechtsanwältin fürs Verkehrsrecht kann Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld unterstützen.

Um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen, sollten Sie unmittelbar nach dem Unfall Beweismaterial (z.B. Fotos und Informationen) sammeln und einen gemeinsamen Unfallbericht erstellen. Beauftragen Sie eine/n Sachverständigen, um die Schadenshöhe zu bestimmen, und überlassen Sie die Schadenregulierung einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt.

Der Verursacher des Unfalls ist verpflichtet, die Kosten für einen Anwalt / eine Anwältin zu übernehmen, auch wenn Sie eine Teilschuld am Unfall tragen.

Wenn Sie also in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung und helfe Ihnen dabei, dass die Schadenregulierung schnell und unkompliziert verläuft.

So geht’s

1

Beratung

Sie rufen uns oder schreiben uns und wir beraten Sie ausführlich hinsichtlich der Maßnahmen, die jetzt eingeleitet werden sollten.

2

Termin

Wir vereinbaren gemeinsam einen Termin zur Begutachtung des Schadens, egal ob bei Ihnen zuhause oder an Ihrem Arbeitsplatz.

3

Gutachten

Ein Gutachter wird Ihr beschädigtes Fahrzeug untersuchen und ein neutrales Gutachten erstellen. Auch die Kosten für das Gutachten müssen von dem Unfallverursacher übernommen werden.

4

Erstattung

Die Kosten des Schadens müssen von dem Unfallverursacher bzw. Versicherung übernommen werden.

Rechtsanwaltskanzlei Güzelant
Im Lipperfeld 31
46047 Oberhausen

Tel.: +49 208 45 79 56 40
E-Mail: info@kanzlei-guezelant.de

Öffnungszeiten

Mo.: 09:00 - 17:00
Di.: 09:00 - 17:00
Mi.: 09:00 - 17:00
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Fr.: 09:00 - 14:00